SOUND TEAM NIESKY

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Auf alle geschlossenen Verträge/Auftragsbestätigungen/Buchungsbestätigungen zwischen dem Sound Team Niesky (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden
folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

2. Angebot/Verträge/Buchungen

Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag oder eine Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in
schriftlicher Form. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Rücktritt vom Vertrag/Auftragsstornierung

Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:

Rücktritt/Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
30 % der vereinbarten Gage

Rücktritt/Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung:
50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt/Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung:
100 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:

Sollte das Sound Team Niesky durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggebeber/Kunden zu einem anderen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren,
dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.

Rücktrit Sound Team Niesky vom Vertrag:

Kommt das Sound Team Niesky infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat das Sound Team Niesky dem Auftraggeber ein
schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen. Das Sound Team Niesky behält sich das Recht vor, infolge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall
oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Aufftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt
wird durch das Sound Team Niesky ein gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen, wie vereinbart wurde, gestellt.

4. Preise/Zahlungen/Gage

Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehr-
wertsteuer (derzeit von 19 %), sollte der Endpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sein, so wird in schriftlicher Form darauf hingewiesen.

Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an das Sound Team Niesky unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Zahlungen/Gagen
sind direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in Euro der vereinbarten Höhe zu leisten. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den
Auftraggeber ist möglich, soweit die vereinbarte Gage auf dem Konto des Sound Team Niesky vor oder unmittelbar nach der Veranstaltung gutgeschrieben wird.

5. GEMA/Lizenzgebühren

Für die Anmeldung und Zahlung von Lizenzgebühren an die GEMA ist allein der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich.

6. Haftung

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie Schäden, die nicht durch
ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch das Sound Team Niesky verursacht wurden.

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment und Datenträgern des Sound Team Niesky, die vor, nach oder währen der
Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.

Kann das Sound Team Niesky die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer be-
hördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen, wie Stromausfall/Stromschwankungen, beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der
Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag sowie hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/
Gage und keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Leistungserbringung durch Sound Team Niesky

Die gesamte Leistungserbringung durch das Sound Team Niesky umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipment, die Durch-
führung der Veranstaltung sowie die Abbau und den Abtransport des Equipment. Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde,
unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.

Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich
festgehalten.

8. Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Sound Team Niesky nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen
werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der
Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftraggeber einen rechts-
verbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Görlitz.

9. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

9.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages nicht.

9.2.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag
eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hin-
zuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von
ihnen bedacht worden wäre.
 

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